Karlsruhe (dpa) - Rabatte auf neue Bücher sind auch weiter nicht erlaubt: Der Bundesgerichtshof bestätigte das Verbot für eine Rabatt-Aktion von Online-Händler Amazon. Die Werbenaßnahme habe gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung verstoßen, hieß es. Damit hatte eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Erfolg. Der Verein hatte Amazon einen unzulässigen Preisnachlass auf neue Bücher vorgeworfen. Diese dürfen in Deutschland nur zu den vom Verlag festgesetzten Preisen verkauft werden.
Prozesse:BGH bestätigt Verbot von Amazon-Rabattaktion auf Bücher
Karlsruhe (dpa) - Rabatte auf neue Bücher sind auch weiter nicht erlaubt: Der Bundesgerichtshof bestätigte das Verbot für eine Rabatt-Aktion von Online-Händler Amazon. Die Werbenaßnahme habe gegen das Gesetz zur Buchpreisbindung verstoßen, hieß es. Damit hatte eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Erfolg. Der Verein hatte Amazon einen unzulässigen Preisnachlass auf neue Bücher vorgeworfen. Diese dürfen in Deutschland nur zu den vom Verlag festgesetzten Preisen verkauft werden.
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