Prozesse:BGH zu Lebensversicherungen: Kappungen rechtens

Karlsruhe (dpa) - Lebensversicherer beteiligen ausscheidende Kunden in der historischen Niedrigzinsphase zu Recht in geringerem Umfang an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieranlagen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine Neuregelung von 2014 sei verfassungsgemäß. Seit der Reform muss an erster Stelle sichergestellt sein, dass die Garantiezusagen für alle Versicherten trotz Zinsflaute dauerhaft eingehalten werden können. Davon hängt ab, wie viel Geld Alt-Kunden zum Laufzeit-Ende aus den sogenannten Bewertungsreserven bekommen. Geklagt hatte der Bund der Vericherten.

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Karlsruhe (dpa) - Lebensversicherer beteiligen ausscheidende Kunden in der historischen Niedrigzinsphase zu Recht in geringerem Umfang an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieranlagen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Eine Neuregelung von 2014 sei verfassungsgemäß. Seit der Reform muss an erster Stelle sichergestellt sein, dass die Garantiezusagen für alle Versicherten trotz Zinsflaute dauerhaft eingehalten werden können. Davon hängt ab, wie viel Geld Alt-Kunden zum Laufzeit-Ende aus den sogenannten Bewertungsreserven bekommen. Geklagt hatte der Bund der Vericherten.

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