Karlsruhe (dpa) - Was darf Facebook? Diese Frage beschäftigt heute den Bundesgerichtshof, der eine Klage der Verbraucherzentralen gegen das Online-Netzwerk verhandelt.
Streitpunkt ist die inzwischen veränderte Funktion „Freunde finden“, über die Einladungs-E-Mails an nicht bei Facebook registrierte Bekannte von Nutzern verschickt wurden.
Das Kammergericht Berlin hatte dies Anfang 2014 als unzulässige Werbung gewertet. Zudem seien die Nutzer irregeführt und zur Preisgabe von E-Mail-Adressen verleitet worden. Dem Urteil zufolge muss sich die europäische Tochtergesellschaft von Facebook mit Sitz in Irland an deutsches Datenschutzrecht halten.
In Karlsruhe wehrt sich Facebook gegen die Entscheidung. Der Fall wird möglicherweise am selben Tag entschieden. (Az. I ZR 65/14) Zu anderen Punkten laufen derzeit zwei weitere Klagen der Verbraucherschützer gegen Facebook.