Prozesse:BGH stört sich an Mindestentgelt für Kontoüberziehung

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Der BGH könnte Mindestgebühren für die Kontoüberziehung einen Riegel vorschieben. (Foto: Uli Deck)

Karlsruhe (dpa) - Bankkunden dürfen darauf hoffen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) Mindestgebühren für die Kontoüberziehung einen Riegel vorschiebt.

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Karlsruhe (dpa) - Bankkunden dürfen darauf hoffen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) Mindestgebühren für die Kontoüberziehung einen Riegel vorschiebt.

In einer Verhandlung über zwei derartige Klauseln zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Karlsruher Richter solche Entgelte wohl für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden halten. Die Urteile sollten um 15.00 Uhr verkündet werden.

Geduldete Überziehung bedeutet, dass der Kontoinhaber nicht nur ins Minus rutscht, sondern dabei auch noch seinen Dispokredit überschreitet. Das kann teuer werden.

Die Verbraucherzentralen haben zwei Banken verklagt, die unabhängig von der Höhe des Kredits dafür ein Mindestentgelt kassierten. Im ungünstigsten Fall kann so eine Klausel dazu führen, dass ein Kunde wegen einer Überziehung um wenige Cent an einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr zahlen muss. Das kritisieren die Verbraucherschützer als unverhältnismäßig. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)

Die Klagen richten sich gegen die Deutsche Bank und die Targobank, die für die Überziehung mindestens 6,90 und 2,95 Euro verlangten. Die BGH-Anwälte der beiden Häuser sprachen von „Peanuts“. Nach ihrer Darstellung entsteht der Bank durch einen kurzfristig gewährten Kleinstkredit, bei dem schon beide Augen zugedrückt werden, ein hoher Aufwand. So müssten Sachbearbeiter in jedem Einzelfall die Bonität des Kunden prüfen. Über Zinsen lasse sich das nicht finanzieren. Selbst bei einem hohen Satz von 16,5 Prozent zahle ein Kunde, der sein Konto eine Woche lang um 1000 Euro überziehe, nur 3,16 Euro.

Die Richter deuteten aber an, dass sie an zwei Urteile von 2014 anknüpfen wollen. Damals hatte der Senat laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge gekippt, weil die Banken damit unzulässigerweise ihre Kosten auf die Kunden abwälzten.

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