Prozesse:BGH stellt fest: «Abbruchjäger» auf Ebay begehen Rechtsmissbrauch

Karlsruhe (dpa) - Systematische "Abbruchjäger" auf Ebay verhalten sich rechtsmissbräuchlich. Das stellte der Bundesgerichtshof heute zum ersten Mal klar. Über die Schadenersatz-Klage eines als "Abbruchjäger" verdächtigen Mannes urteilten die Richter allerdings nicht. Sie wiesen sie aus formalen Gründen als unzulässig ab. "Abbruchjäger" beteiligen sich nur an Online-Auktionen, um später auf Schadenersatz klagen zu können. Sie schlagen Profit daraus, dass Verkäufer auf Ebay eine Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe (dpa) - Systematische „Abbruchjäger“ auf Ebay verhalten sich rechtsmissbräuchlich. Das stellte der Bundesgerichtshof heute zum ersten Mal klar. Über die Schadenersatz-Klage eines als „Abbruchjäger“ verdächtigen Mannes urteilten die Richter allerdings nicht. Sie wiesen sie aus formalen Gründen als unzulässig ab. „Abbruchjäger“ beteiligen sich nur an Online-Auktionen, um später auf Schadenersatz klagen zu können. Sie schlagen Profit daraus, dass Verkäufer auf Ebay eine Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: