Karlsruhe (dpa) - Kreditnehmer können künftig unter Umständen mit geringeren Kosten vorzeitig aus ihrer Immobilienfinanzierung aussteigen. Der Bundesgerichtshof kippte eine von Verbraucherschützern kritisierte Klausel in Darlehensverträgen - die Kunden würden dadurch unangemessen benachteiligt. Konkret geht es um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditnehmer dem Baufinanzierer für entgangene Zinsen zu zahlen hat. Dabei müssen in Zukunft Sondertilgungsrechte zugunsten des Kunden berücksichtigt werden.
Prozesse:BGH kippt umstrittene Klausel in Darlehensverträgen
Karlsruhe (dpa) - Kreditnehmer können künftig unter Umständen mit geringeren Kosten vorzeitig aus ihrer Immobilienfinanzierung aussteigen. Der Bundesgerichtshof kippte eine von Verbraucherschützern kritisierte Klausel in Darlehensverträgen - die Kunden würden dadurch unangemessen benachteiligt. Konkret geht es um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditnehmer dem Baufinanzierer für entgangene Zinsen zu zahlen hat. Dabei müssen in Zukunft Sondertilgungsrechte zugunsten des Kunden berücksichtigt werden.
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