Prozesse:BGH gibt Privatanlegern bei Klage gegen Argentinien recht

Karlsruhe (dpa) - Argentinien muss seine Schulden gegenüber Privatanlegern begleichen. Das entschied der Bundesgerichtshof im Fall zweier privater Gläubiger. Die beiden verlangen von dem hoch verschuldeten südamerikanischen Staat unter anderem Zinszahlungen für 1996 und 1997 ausgegebene Schuldverschreibungen im Wert von etwa 5100 Euro und 3000 Euro. Einer der beiden Anleger möchte Zinsen in Höhe von 3303 Euro. In dem Prozess ging es um Altschulden aus der argentinischen Staatspleite von 2001. In deren Folge wurden 2002 die Zahlungen an Privatgläubiger eingestellt.

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Karlsruhe (dpa) - Argentinien muss seine Schulden gegenüber Privatanlegern begleichen. Das entschied der Bundesgerichtshof im Fall zweier privater Gläubiger. Die beiden verlangen von dem hoch verschuldeten südamerikanischen Staat unter anderem Zinszahlungen für 1996 und 1997 ausgegebene Schuldverschreibungen im Wert von etwa 5100 Euro und 3000 Euro. Einer der beiden Anleger möchte Zinsen in Höhe von 3303 Euro. In dem Prozess ging es um Altschulden aus der argentinischen Staatspleite von 2001. In deren Folge wurden 2002 die Zahlungen an Privatgläubiger eingestellt.

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