Karlsruhe (dpa) - Wichtige Entscheidung für Autokäufer: Die Garantie für Gebrauchtwagen kann nicht mit der Verpflichtung verbunden werden, das Auto nur in Vertragswerkstätten warten zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit unterscheidet sich das Verfahren bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen. In diesen Fällen bieten die Hersteller meist eine Gratis-Garantie an - aber oft mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen.
Prozesse:BGH: Gebrauchtwagen-Garantie nicht an Vertragswerkstätten gebunden
Karlsruhe (dpa) - Wichtige Entscheidung für Autokäufer: Die Garantie für Gebrauchtwagen kann nicht mit der Verpflichtung verbunden werden, das Auto nur in Vertragswerkstätten warten zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit unterscheidet sich das Verfahren bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen. In diesen Fällen bieten die Hersteller meist eine Gratis-Garantie an - aber oft mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen.
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