Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat ein Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads für nichtig erklärt. Es ging um die Frage, ob die Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig war. Anders als das Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine benutzerfreundliche Anzeige durch den Stand der Technik bereits nahegelegt gewesen. Apple hatte den Patentkrieg losgetreten, um das iPhone vor der Konkurrenz des Google-Betriebssystems Android zu schützen.
Prozesse:BGH entscheidet gegen Apple im Patentstreit um Wisch-Geste
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat ein Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads für nichtig erklärt. Es ging um die Frage, ob die Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig war. Anders als das Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine benutzerfreundliche Anzeige durch den Stand der Technik bereits nahegelegt gewesen. Apple hatte den Patentkrieg losgetreten, um das iPhone vor der Konkurrenz des Google-Betriebssystems Android zu schützen.
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