Düsseldorf (dpa) - Die Kündigung wegen zu viel blauen Dunstes in einer Mietwohnung wird seit heute in Düsseldorf erneut vor Gericht verhandelt. Vor dem Landgericht wehrt sich ein 75 Jahre alte Rentner, der wegen Tabakgestanks im Treppenhaus seine Wohnung verlassen soll. In einem weithin beachteten Urteil hatte das Amtsgericht Düsseldorf im Sommer 2013 entschieden, dass ein fristloser Rauswurf rechtmäßig ist, wenn der Qualm die Nachbarn extrem belästigt. Ein Urteil vor dem Landgericht, der zweiten Instanz, soll frühestens in drei Wochen ergehen.
Prozesse:Berufungsprozess um rauchenden Mieter hat begonnen
Düsseldorf (dpa) - Die Kündigung wegen zu viel blauen Dunstes in einer Mietwohnung wird seit heute in Düsseldorf erneut vor Gericht verhandelt. Vor dem Landgericht wehrt sich ein 75 Jahre alte Rentner, der wegen Tabakgestanks im Treppenhaus seine Wohnung verlassen soll. In einem weithin beachteten Urteil hatte das Amtsgericht Düsseldorf im Sommer 2013 entschieden, dass ein fristloser Rauswurf rechtmäßig ist, wenn der Qualm die Nachbarn extrem belästigt. Ein Urteil vor dem Landgericht, der zweiten Instanz, soll frühestens in drei Wochen ergehen.
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