Berlin:Ministerium muss keine vertraulichen Infos herausgeben

Berlin (dpa/bb) - Das Bundesinnenministerium muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keine Auskünfte über vertrauliche Informationen aus einer Innenministerkonferenz erteilen. Damit wurde die Beschwerde eines Pressevertreters abgewiesen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Ministerium hatte dem Journalisten die Auskünfte verweigert. (Beschluss vom 28. Februar 2018 - OVG 6 S 41.17).

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Berlin (dpa/bb) - Das Bundesinnenministerium muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg keine Auskünfte über vertrauliche Informationen aus einer Innenministerkonferenz erteilen. Damit wurde die Beschwerde eines Pressevertreters abgewiesen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Ministerium hatte dem Journalisten die Auskünfte verweigert. (Beschluss vom 28. Februar 2018 - OVG 6 S 41.17).

Das sah das Gericht nun genauso. Die Offenbarung vertraulicher Informationen aus der 206. Sitzung der Konferenz der Innenminister würde die Freiheit und Offenheit der politischen Willensbildung zwischen den Chefs der Innenressorts von Bund und Ländern gefährden, hieß es in der Begründung. Die Chefs der Innenressorts seien angesichts der Herausforderungen beim Schutz der inneren Sicherheit auf eine vertrauensvolle politische Zusammenarbeit angewiesen.

Diese sei nur gewährleistet, wenn die Beteiligten sich darauf verlassen könnten, dass ihre Beiträge nicht gegen ihren Willen an die Öffentlichkeit gelangten, so das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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