Berlin:Gericht: CDU durfte unklare Spenden nicht annehmen

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Berlin (dpa) - Parteien dürfen nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Spenden nur annehmen, wenn der wahre Geldgeber bekannt ist. Das gelte auch für Geheimagenten mit mehreren Identitäten, entschied das Gericht am Donnerstag. Die Bundes-CDU bekomme kein Geld aus der Parteienfinanzierung zurück, der Sanktionsbescheid der Bundestagsverwaltung vom April 2017 sei rechtens. Damit wurde eine Klage der Partei zurückgewiesen.

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Berlin (dpa) - Parteien dürfen nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Spenden nur annehmen, wenn der wahre Geldgeber bekannt ist. Das gelte auch für Geheimagenten mit mehreren Identitäten, entschied das Gericht am Donnerstag. Die Bundes-CDU bekomme kein Geld aus der Parteienfinanzierung zurück, der Sanktionsbescheid der Bundestagsverwaltung vom April 2017 sei rechtens. Damit wurde eine Klage der Partei zurückgewiesen.

Es ging um eine Summe von 234 500 Euro, die sich aus zu Unrecht angenommenen Spenden sowie Strafzahlungen nach dem Parteiengesetz zusammensetzte und von dem Ex-Geheimagenten Werner Mauss stammen sollen.

„Auch bei Spenden von Geheimagenten gilt das Transparenzgebot des Parteiengesetzes“, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. Eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

Die CDU wollte den Bescheid gerichtlich aufheben lassen und das Geld zurückerstattet bekommen. In dem Papier vom April 2017 hatte die Verwaltung des Bundestages festgestellt, die Partei habe von 2002 bis 2016 gegen das Verbot verstoßen, Auslandsspenden beziehungsweise anonyme Spenden anzunehmen.

Das hatte die CDU zunächst nicht angefochten. Erst später argumentierte sie, Spenden an den Kreisverband Cochem-Zell und den Landesverband Rheinland-Pfalz stammten vom Ex-Geheimagenten Werner Mauss. Dieser habe aber ein Tarnsystem genutzt, zu dem eine ausländische Firma mit Sitz in Panama sowie ein Rechtsanwalt in Deutschland gehörten. Die Tarnung sei legitim gewesen. Auch Geheimagenten hätten das Recht, zu spenden. Das sah das Gericht anders.

CDU-Anwalt Frank Saliger sagte in der mündlichen Verhandlung, Mauss sei bis heute in schwieriger Mission unterwegs. Der 79-Jährige habe im Vorjahr eine Audienz bei Papst Franziskus gehabt und kämpfe gegen die Priester-Verfolgung in China.

Die Bundestagsverwaltung hatte ein neue Prüfung zu den Parteispenden der CDU abgelehnt und argumentiert: Wenn Mauss der Spender war, seien es zwar keine unzulässigen Auslandsspenden mehr, jedoch Spenden nicht feststellbarer Herkunft. Das Gericht folgte dem. Es würde keine günstigere Entscheidung geben können. Solche Spenden dürften nicht angenommen werden, hieß es.

Der CDU-Anwalt ließ zunächst offen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Dies müsse erst geprüft werden.

Am Verwaltungsgericht der Hauptstadt sollen laut Sprecher Stephan Groscurth in diesem Jahr noch mehrere Klagen zur Parteienfinanzierung verhandelt werden. Darunter sei auch eine der AfD.

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