Prozesse - Berlin:Ex-Freundin verstümmelt und fast getötet: Lebenslange Haft

Prozesse - Berlin: Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Die Frau erreichte mit letzter Kraft ein Fenster und konnte sich bemerkbar machen: Zehn Jahre nach der grausamen Attacke auf seine ehemalige Freundin ist ein 55-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Freitag des versuchten Mordes in zwei Fällen, der Geiselnahme, der besonders schweren Körperverletzung sowie der Vergewaltigung schuldig. Zudem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Es wurde zudem Sicherungsverwahrung angeordnet.

Was im Oktober 2012 in der Wohnung einer damals 36 Jahre alten Frau in Berlin-Schöneberg geschah, sei ein versuchter Femizid gewesen, hieß es im Urteil. Der Angeklagte - ein im Irak geborener Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit - habe nicht akzeptieren wollen, "dass sie sich nicht nach seinen Vorstellungen verhält, ein selbstbestimmtes Leben führt". Er habe beschlossen, "sie zu bestrafen für die Trennung - er wollte sich schlichtweg rächen", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka.

Der Angeklagte habe auch die damals zehnjährige Tochter der Frau töten wollen, stand für das Gericht nach neunmonatigem Prozess fest - "zum Ausschalten von Tatzeugen wollte er beide töten". Der Mann habe die Mutter gefesselt, geknebelt, sexuell schwer misshandelt, ihr mit einem Küchenmesser die Brüste und die Nase abgeschnitten. Zuvor habe er ihre damals zehnjährige Tochter gefesselt und geknebelt in einen anderen Raum gesperrt, die Türen verbarrikadiert. Die Opfer habe er in hilfloser Lage zurückgelassen.

Der lebensgefährlich verletzten Frau - eine damals in Berlin lebende Iranerin - war es mit letzter Kraft gelungen, ein Fenster zu erreichen. Ein Radfahrer hatte die Polizei alarmiert. "Es bestand allerhöchste Lebensgefahr", so der Richter. Die Frau habe viele Operationen über sich ergehen lassen müssen. Bis heute sei sie gezeichnet durch die Verletzungen und leide.

Dass die damals 36-Jährige das Martyrium überlebte, sei ihrem "absoluten Überlebenswillen und einer überragenden medizinischen Hilfe zu verdanken", hatte der Anwalt der Frau erklärt. Sie lebe inzwischen aus Angst vor ihrem Peiniger nicht mehr in Deutschland.

Der Angeklagte neige dazu "sich selbst zu erhöhen und Partnerinnen herabzuwürdigen", so Richter Miczajka. Mitmenschen seien für ihn Objekte, "um seine Ziele zu erreichen - ohne Rücksicht auf Belange anderer Menschen". Es bestehe nach wie vor ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten. Die Maßregel der Sicherungsverwahrung sei deshalb anzuordnen.

Der Angeklagte ist wegen versuchten Totschlags und Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau vorbestraft. Unmittelbar nach dem Angriff gegen seine Ex-Freundin in Berlin war er laut Urteil in die Türkei und dann in den Iran geflohen, wo er im November 2012 festgenommen wurde. Im Iran wurde er den Angaben zufolge auch wegen der nun verhandelten Vorwürfe verurteilt, saß bis zu seiner Entlassung im Mai 2019 im Gefängnis und flüchtete dann in die Niederlande.

Dort wurde er 2020 festgenommen und schließlich im Juli 2021 nach Deutschland ausgeliefert. Die Richter entschieden, dass 1436 Tage in iranischer Haft im Verhältnis 1:2 anzurechnen seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidiger plädierten auf eine zeitige Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte die schweren Verletzungen gestanden. Er habe aus seinen Fehlern aber gelernt und sei "ein anderer Mensch". Seine Strafe habe er bereits im Iran verbüßt, so der Angeklagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:221021-99-211245/3

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