Prozesse - Berlin:Attacke gegen Frau auf U-Bahn-Treppe: Prozess vertagt

Berlin (dpa/bb) - Der Prozess um eine brutale Attacke gegen eine Frau auf einer U-Bahn-Treppe in Berlin ist am Donnerstag noch vor dem Verlesen der Anklage vertagt worden. Die Verhandlung vor dem Landgericht der Hauptstadt werde am nächsten Dienstag fortgesetzt, sagte Richterin Sylvia Busch. Hintergrund ist der Antrag der Verteidiger zu Prozessbeginn, eine Schöffin wegen Befangenheit abzulehnen. Sie soll sich demnach in Leserbriefen in einer Zeitung über kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund beschwert haben. Über den Antrag der Verteidiger muss das Gericht nun erst entscheiden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Der Prozess um eine brutale Attacke gegen eine Frau auf einer U-Bahn-Treppe in Berlin ist am Donnerstag noch vor dem Verlesen der Anklage vertagt worden. Die Verhandlung vor dem Landgericht der Hauptstadt werde am nächsten Dienstag fortgesetzt, sagte Richterin Sylvia Busch. Hintergrund ist der Antrag der Verteidiger zu Prozessbeginn, eine Schöffin wegen Befangenheit abzulehnen. Sie soll sich demnach in Leserbriefen in einer Zeitung über kriminelle Jugendliche mit Migrationshintergrund beschwert haben. Über den Antrag der Verteidiger muss das Gericht nun erst entscheiden.

Der 28-jährige angeklagte Bulgare soll die arglose Passantin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe hinunter getreten haben. Der Angriff am U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hatte bundesweit Entsetzen und Empörung ausgelöst. Dem mutmaßlichen U-Bahn-Treter wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Zu dem Angriff kam es laut Anklage in einer Nacht Ende Oktober 2016. Die damals 26-Jährige erlitt einen Armbruch und eine Kopfverletzung. Die Frau tritt nun in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Zum Auftakt war sie nicht persönlich erschienen. Die Anklage geht davon aus, dass der Angriff das Potenzial hatte, "ihr Leben zu gefährden". Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung droht dem 28-Jährigen eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: