Leipzig (dpa) - Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Für Beamte in Deutschland gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status'. Die Richter bestätigten damit im konkret verhandelten Fall auch die Disziplinarstrafe für eine beamtete Lehrerin, die sich an Streikaktionen beteiligt und gegen die Strafe geklagt hatte.
Prozesse:Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken
Leipzig (dpa) - Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Für Beamte in Deutschland gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status'. Die Richter bestätigten damit im konkret verhandelten Fall auch die Disziplinarstrafe für eine beamtete Lehrerin, die sich an Streikaktionen beteiligt und gegen die Strafe geklagt hatte.
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