Dresden (dpa) - Pegida-Chef Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig. Bachmann ist damals wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt worden.
Prozesse:Bachmann muss wegen Volksverhetzung Geldstrafe zahlen
Dresden (dpa) - Pegida-Chef Lutz Bachmann muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 9600 Euro zahlen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Dresden zogen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Vorschlag des Richters ihre Berufung zurück. Damit ist das Urteil vom Mai aus erster Instanz rechtskräftig. Bachmann ist damals wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu 120 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt worden.
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