Augsburg (dpa/lby) - Ein Gastronom aus Kempten darf nachts vorerst weiter keine Döner zum Mitnehmen verkaufen. Das Verwaltungsgericht Augsburg vertagte am Mittwoch eine Entscheidung in der Sache. Der Mann hatte gegen eine Auflage der Stadt geklagt, die es ihm verbietet, seine Brotfladen nach 22.00 Uhr auf die Straße zu verkaufen.
Die Stadt hatte damit auf Anwohnerbeschwerden wegen Lärm reagiert. Das nächtliche Verkaufsverbot konnten die Behörden über das Baurecht umsetzen: Der Döner-Imbiss war vor einigen Monaten in eine andere Immobilie im Zentrum der Allgäuer Stadt umgezogen. Dafür hatte der Betreiber eine neue Baugenehmigung gebraucht. Die Stadt erteilte diese Ende 2016 - verbunden allerdings mit der besagten Auflage.