Aschaffenburg:Acht Jahre Haft für Messerattacke im ICE

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Aschaffenburg (dpa/lby) - Für die blutige Messerattacke in einem ICE bei Aschaffenburg ist ein Niederländer zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte sei auch mit fast drei Promille Alkohol im Blut in der Lage gewesen zu wissen, dass es Unrecht ist, jemanden mit einem Messer anzugreifen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Büchs am Donnerstag im Landgericht Aschaffenburg. Der 43 Jahre alte Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass der Angegriffene zu Tode kommen könnte. Die Kammer rückte deshalb nicht vom Vorwurf des versuchten Mordes ab.

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Aschaffenburg (dpa/lby) - Für die blutige Messerattacke in einem ICE bei Aschaffenburg ist ein Niederländer zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte sei auch mit fast drei Promille Alkohol im Blut in der Lage gewesen zu wissen, dass es Unrecht ist, jemanden mit einem Messer anzugreifen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Büchs am Donnerstag im Landgericht Aschaffenburg. Der 43 Jahre alte Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass der Angegriffene zu Tode kommen könnte. Die Kammer rückte deshalb nicht vom Vorwurf des versuchten Mordes ab.

Der Niederländer hatte im April in dem Schnellzug einen Briten von hinten mit einem Kampfmesser angegriffen und ihn mit einem tiefen Schnitt in Halsnähe schwer verletzt. Das damals 27 Jahre alte Opfer erlitt dabei eine etwa acht Zentimeter lange und fünf Zentimeter auseinanderklaffende Schnittverletzung im unteren Kinnbereich. Der Mann überlebte den Angriff, es bestand keine Lebensgefahr. Der Angreifer konnte wenig später von zufällig mitreisenden Polizisten und Soldaten der Bundeswehr überwältigt werden.

In dem Verfahren hatte ein Gutachter den Mann wegen des „Medikamenten-Drogen-Alkohol-Cocktails“ im Blut zwar als eingeschränkt steuerungsfähig, nicht aber als schuldunfähig bezeichnet. Er sprach sich zudem für eine Einweisung in eine Entzugsklinik aus. Das Gericht folgte dieser Empfehlung. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt über seinen Verteidiger gesagt, dass er sich nicht an den Vorfall erinnern könne.

Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Haft gefordert, der Verteidiger plädierte auf maximal vier Jahre und sechs Monate für gefährliche Körperverletzung. Die Verteidigung kündigte bereits an, in Revision gehen zu wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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