Ansbach:Bundespolizist angegriffen: Sieben Jahre Haft gefordert

Ansbach (dpa/lby) - Weil er einen Bundespolizisten angegriffen habe, soll ein 20-Jähriger aus Sicht der Staatsanwaltschaft lange ins Gefängnis. Der Ankläger forderte am Freitag vor dem Landgericht Ansbach sieben Jahre Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht wegen versuchten Mordes. Der damals 18-Jährige soll im April 2016 am Ansbacher Bahnhof einen Bundespolizisten hinterrücks mit einem spitzen Gegenstand attackiert haben. Der Beamte stürzte eine Treppe hinunter und erlitt zahlreiche Verletzungen. Der Anwalt des 42-jährigen Beamten forderte sogar acht Jahre Gefängnis. "Es war dem Täter völlig egal, ob hier ein Mensch verreckt oder nicht", sagte der Vertreter der Nebenklage.

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Ansbach (dpa/lby) - Weil er einen Bundespolizisten angegriffen habe, soll ein 20-Jähriger aus Sicht der Staatsanwaltschaft lange ins Gefängnis. Der Ankläger forderte am Freitag vor dem Landgericht Ansbach sieben Jahre Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht wegen versuchten Mordes. Der damals 18-Jährige soll im April 2016 am Ansbacher Bahnhof einen Bundespolizisten hinterrücks mit einem spitzen Gegenstand attackiert haben. Der Beamte stürzte eine Treppe hinunter und erlitt zahlreiche Verletzungen. Der Anwalt des 42-jährigen Beamten forderte sogar acht Jahre Gefängnis. „Es war dem Täter völlig egal, ob hier ein Mensch verreckt oder nicht“, sagte der Vertreter der Nebenklage.

Die Verteidigung dagegen forderte Freispruch für den 20-Jährigen. Es gebe keinen Sachbeweis, keine Filmaufnahme, kein Blut, keine DNA und keine Tatwaffe in dem Fall, sagte der Anwalt. Das Phantombild ähnele seinem Mandanten zwar, doch vieles passe auch nicht zusammen.

Selbst der Beamte war sich im Prozess nicht hundertprozentig sicher, dass es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt. Der 20-Jährige hatte sich nicht zur Tat geäußert. Gegenüber einer Bekannten, drei Mithäftlingen und einer Vollzugsbeamtin hatte er sich mit der Tat gebrüstet, aber stets eine andere Version erzählt. Mal hatte er „einem Bullen eine auf's Maul gegeben“; ihn ein anderes Mal „in die Hand gestochen“. Er habe sich damit bloß wichtig machen wollen, sagte sein Anwalt. Täterwissen sei dies nicht. Der Bundespolizist wurde nämlich nicht geschlagen, sondern mit einem spitzen Gegenstand in die Brust gestochen und dann die Treppe hinunter gestoßen.

Das Urteil soll am nächsten Freitag (30. Juni) gesprochen werden.

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