Anklam:Prozess um Fischsterben an Zuckerfabrik: Verwarnung

Pasewalk (dpa/mv) - Der Prozess um das Fischsterben bei der Zuckerfabrik Anklam (Kreis Vorpommern-Greifswald) ist mit zwei Freisprüchen und einer Verwarnung zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Pasewalk sprach einen 32-jährigen Anlagenfahrer des Bioethanolwerkes, das zur Zuckerfabrik gehört, der fahrlässigen Gewässerverunreinigung schuldig. Der stellvertretende Meister habe sich nach der Revision nicht ausreichend von der Sicherheit der Anlage überzeugt, sagte Richterin Daniela Lieschke. Der 32-Jährige erhielt eine Verwarnung und ihm droht eine Geldstrafe von 3600 Euro, wenn er innerhalb eines Jahres strafrechtlich auffällt. Wenn nicht, entfällt die Geldstrafe.

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Pasewalk (dpa/mv) - Der Prozess um das Fischsterben bei der Zuckerfabrik Anklam (Kreis Vorpommern-Greifswald) ist mit zwei Freisprüchen und einer Verwarnung zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Pasewalk sprach einen 32-jährigen Anlagenfahrer des Bioethanolwerkes, das zur Zuckerfabrik gehört, der fahrlässigen Gewässerverunreinigung schuldig. Der stellvertretende Meister habe sich nach der Revision nicht ausreichend von der Sicherheit der Anlage überzeugt, sagte Richterin Daniela Lieschke. Der 32-Jährige erhielt eine Verwarnung und ihm droht eine Geldstrafe von 3600 Euro, wenn er innerhalb eines Jahres strafrechtlich auffällt. Wenn nicht, entfällt die Geldstrafe.

Mitte August 2015 hatte es in der Ethanolfabrik eine Revision gegeben. Danach war die Produktion angefahren worden. Bis 31. August waren laut einem Gutachten mehr als 112 000 Liter Alkohol aus Tanks vom Betriebsgelände in die Peene gelangt. Durch die hohe Alkoholkonzentration sollen rund 18 Tonnen Fisch verendet sein.

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