Prozesse:Airline mietet Maschine und Crew - Wer zahlt für verspäteten Flug?

Karlsruhe (dpa) - Airlines müssen wohl auch dann die Entschädigung für einen verspäteten Flug übernehmen, wenn sie Maschine und Crew von einem anderen Unternehmen gemietet haben. Der Bundesgerichtshof verhandelte in Karlsruhe eine Klage gegen die Royal Air Maroc, die sich weigert, Fluggäste für eine siebenstündige Verspätung auf der Strecke von Düsseldorf nach Nador in Marokko zu entschädigen. Zur Begründung weist das Unternehmen darauf hin, dass es Maschine und Crew im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung von der spanischen Swiftair gemietet hatte. Die Vorinstanzen gaben der Royal Air Maroc Recht. Der BGH sieht das nun aber möglicherweise anders.

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Karlsruhe (dpa) - Airlines müssen wohl auch dann die Entschädigung für einen verspäteten Flug übernehmen, wenn sie Maschine und Crew von einem anderen Unternehmen gemietet haben. Der Bundesgerichtshof verhandelte in Karlsruhe eine Klage gegen die Royal Air Maroc, die sich weigert, Fluggäste für eine siebenstündige Verspätung auf der Strecke von Düsseldorf nach Nador in Marokko zu entschädigen. Zur Begründung weist das Unternehmen darauf hin, dass es Maschine und Crew im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung von der spanischen Swiftair gemietet hatte. Die Vorinstanzen gaben der Royal Air Maroc Recht. Der BGH sieht das nun aber möglicherweise anders.

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