Prozess:Rechtsextremistischer Verdachtsfall - Geteiltes Echo in MV

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Vor dem Urteil im Berufungsverfahren im Streit um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sitzt Gerald Buck, Vorsitzender Richter am OVG, im Verhandlungssaal. (Foto: Guido Kirchner/dpa)

Auch die obersten Verwaltungsrichter in NRW sehen es als begründet an, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird. Bei der Nordost-AfD stößt das auf Kritik.

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Münster/Schwerin (dpa/mv) - Die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft, hat in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. AfD-Landeschef Leif-Erik Holm bezeichnete das Vorgehen des Verfassungsschutzes erneut als falsch und ungerechtfertigt. „Daran ändert auch die heutige Entscheidung aus Münster nichts“, betonte Holm in einer am Montag verbreiteten Mitteilung. Politiker von SPD und Linke werteten das Urteil hingegen als folgerichtig.

Die AfD bekenne sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und werde sich mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen die Entscheidung des OVG Münster wehren, erklärte Holm. Dies gelte auch für den Fall, dass die Partei auch in Mecklenburg-Vorpommern vom Verfassungsschutz des Landes verstärkt in den Fokus genommen werde.

In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, in anderen Bundesländern offiziell als Verdachtsfall. Laut Gesetz darf der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern nur bei Einstufung als gesichert extremistisch Auskunft über den Umgang mit einer Partei geben.

Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD im Landtag MV, Julian Barlen, ist klar: „Wer sich wie die AfD in Mecklenburg-Vorpommern verhält, hat kein Problem mehr mit der Abgrenzung zum Rechtsextremismus, sondern befindet sich bereits in einem Pakt mit dem Rechtsextremismus. Hier müssen die Behörden im Rahmen unserer wehrhaften Demokratie ganz genau hinschauen“, forderte Barlen. Das OVG in Münster habe mit dem Urteil den Umgang der wehrhaften Demokratie mit potenziellen Feinden bestätigt.

Nach den Worten des Linke-Abgeordneten Michael Noetzel bedeutet der Richterspruch aus Münster „eine schallende Ohrfeige“ für die AfD. Die Partei biete längst extrem rechten Personen und Positionen eine politische Heimat. „Die Rechtsausleger predigen Rassismus, sie hetzen gegen Menschen und mobilisieren gegen demokratische Institutionen“, sagte Noetzel. Die AfD sei längst kein Verdachtsfall mehr, sie sei eine extrem rechte Partei.

Innenminister Christian Pegel (SPD) sieht durch das Urteil des OVG Münster „die gute und sorgfältige Arbeit des Verfassungsschutzes auch in Mecklenburg-Vorpommern“ bestätigt. Dieser teile wie alle Länder seine Erkenntnisse zur Einstufung der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und teile daher auch die Einschätzung des Bundesamtes in dieser Sachlage. Doch dürfe der Landesverfassungsschutz nicht öffentlich über Prüf- oder Verdachtsfälle berichten. „Eine Änderung dieser Rechtslage kann ausschließlich durch das Parlament entschieden werden, eine Diskussion dazu hat bereits vergangenes Jahr stattgefunden“, sagte Pegel.

Das Gericht in Münster hatte am Montag ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiter nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-„Flügel“ und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1218/22).

© dpa-infocom, dpa:240513-99-14919/2

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