Koblenz:Gericht: Video-Polizist in Hubschrauber bekommt Zulage

Koblenz (dpa/lrs) - Wer als Polizist die Wärmebildkamera im Polizeihubschrauber bedient, bekommt genauso wie der Pilot eine Fliegerzulage gezahlt. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz nach einer Mitteilung vom Freitag entschieden. Geklagt hatte eine Polizistin, die die fehlende Stellenzulage für fliegendes Personal in Höhe von 300 Euro pro Monat bemängelte.

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Koblenz (dpa/lrs) - Wer als Polizist die Wärmebildkamera im Polizeihubschrauber bedient, bekommt genauso wie der Pilot eine Fliegerzulage gezahlt. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz nach einer Mitteilung vom Freitag entschieden. Geklagt hatte eine Polizistin, die die fehlende Stellenzulage für fliegendes Personal in Höhe von 300 Euro pro Monat bemängelte.

Die Polizeioberkommissarin argumentierte, sie sei genauso wie der Pilot und der Flugtechniker ein Besatzungsmitglied. Auch sei sie wie die anderen mit dem Einsatz im Hubschrauber den damit verbundenen Beschwerden ausgesetzt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte erklärt, die Video-Polizisten nähmen „keine herausgehobene Funktion“ wahr, weswegen ihnen keine Zulage zustehe.

Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung, „die hohen Anforderungen, die besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie die erhöhten Gefahren“ gälten für alle Beamten im Helikopter. Außerdem habe der Bund für Bundespolizisten diese Zulage für Besatzungsmitglieder schon länger gezahlt. Und Rheinland-Pfalz habe die entsprechende Passage „inhaltsgleich sowie nahezu wortgleich“ in sein Landesbesoldungsgesetz übernommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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