Strafrechtsänderung:Freispruch vom Freispruch

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Der Vater Hans von Möhlmann hält im Mai 2015 ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/DPA)

1981 wurde Frederike von Möhlmann ermordet, ein Verdächtiger wurde damals freigesprochen. Erst später tauchten weitere Beweise gegen ihn auf - ohne Folgen, denn Freigesprochene können nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden. Doch das soll sich nun ändern.

Von Verena Mayer, Berlin

Das Leben des Vaters Hans von Möhlmann zerfällt in zwei Teile. Die 17 Jahre, in denen er seine Tochter Frederike großzog. Und die 40 Jahre, in denen er darum kämpfte, dass der Tod seiner Tochter gesühnt wird.

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