Landtag:Sondersitzung: „Ungereimtheiten“ um Angriff in Duisburg

Beamte der Spurensicherung stehen am Tatort. (Foto: Christoph Reichwein/dpa)

Hätte der Messerangriff auf zwei Kinder in Duisburg verhindert werden können? Es gab Hinweise auf eine Gefährdung durch den Verdächtigen, die beteiligten Behörden widersprechen sich.

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Duisburg/Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach dem Messerangriff auf zwei Kinder in Duisburg soll die Vorgeschichte in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag aufgerollt werden. Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP haben die Sitzung gemeinsam beantragt, die am Dienstag (14.00 Uhr) stattfinden soll.

Hintergrund: Polizei und Staatsanwaltschaft hatte schon vor der Tat Hinweise auf Mordpläne des Verdächtigen bekommen. Um die Reaktion darauf gibt es widersprüchliche Angaben. So hatte das NRW-Justizministerium dem Landtag unter anderem berichtet, dass die Akten des 21-Jährigen nach den Hinweisen aus Bayern ohne Eil-Hinweis nach Duisburg geschickt worden seien. Dem hat die Staatsanwaltschaft Regensburg widersprochen.

Die Opposition sieht hier „Ungereimtheiten“. Man habe noch „zahlreiche Fragen“, heißt es in dem Antrag zur Sondersitzung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Da die nächste reguläre Sitzung des Gremiums erst im Mai terminiert sei, soll der Ausschuss bereits am Dienstag außer der Reihe tagen.

Nach dem Messerangriff auf ein neun Jahre altes Mädchen und einen zehn Jahre alten Jungen in Duisburg war gegen den mutmaßlichen Angreifer zunächst Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes erlassen worden. Es seien zwei Messer und ein Hammer als mögliche Tatwaffen sichergestellt worden.

Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen sei inzwischen aber in einen sogenannten Unterbringungsbefehl umgewandelt worden. Daher befinde sich der Verdächtige in einer Psychiatrie, weil sich im Laufe der Ermittlungen Zweifel an seiner Schuldfähigkeit ergeben hätten, teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft zuletzt mit.

© dpa-infocom, dpa:240317-99-367563/2

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