Nürnberg:Bankkunden um Millionen Euros betrogen: Prozess im Oktober

Nürnberg (dpa/lby) - Er soll Kunden der Fürstlich Castell'schen Bank um 6,8 Millionen Euro geschädigt haben: Ein 52 Jahre alter ehemaliger Kundenbetreuer der Bank muss sich von Oktober an unter anderem wegen Betrugs in 37 Fällen, Untreue in 24 Fällen und Urkundenfälschung in 28 Fällen verantworten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ließ die Anklage mit kleineren formalen Änderungen zu, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag berichtete. Daneben werfe ihm die Staatsanwaltschaft noch unerlaubten Waffenbesitz vor, weil er in seiner Wohnung in Nürnberg zwei silberfarbene Wurfsterne aufbewahrt habe.

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Nürnberg (dpa/lby) - Er soll Kunden der Fürstlich Castell'schen Bank um 6,8 Millionen Euro geschädigt haben: Ein 52 Jahre alter ehemaliger Kundenbetreuer der Bank muss sich von Oktober an unter anderem wegen Betrugs in 37 Fällen, Untreue in 24 Fällen und Urkundenfälschung in 28 Fällen verantworten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ließ die Anklage mit kleineren formalen Änderungen zu, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag berichtete. Daneben werfe ihm die Staatsanwaltschaft noch unerlaubten Waffenbesitz vor, weil er in seiner Wohnung in Nürnberg zwei silberfarbene Wurfsterne aufbewahrt habe.

Laut Anklage hat der 52-Jährige Kundengelder nicht wie versprochen angelegt. So soll er beispielsweise Geld, das ihm Kunden zum Ankauf von Gold zur Verfügung gestellt hatten, für sich verwendet oder das angekaufte Gold selbst behalten haben. Allein dadurch sei Schaden in Höhe von über drei Millionen Euro verursacht worden.

Um fehlgeschlagene Finanzgeschäfte zu verschleiern, habe der Banker an Kunden aus eigener Tasche vermeintliche Kapitalerträge ausgeschüttet. Dadurch habe er sich erheblich verschuldet.

Der Mann war von 1988 bis 2017 bei der Fürstlich Castell’schen Bank beschäftigt und zuletzt als Leiter der Kundenbetreuung für die Standorte Nürnberg und München tätig. In dieser Funktion war er im Januar 2000 zum Gesamtprokuristen bestellt worden.

Der Prozess beginnt am 17. Oktober. Ende des Jahres könnte dann ein Urteil gesprochen werden.

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