München:94 offene Haftbefehle gegen Rechtsextreme und Neonazis

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München (dpa/lby) - In Bayern warten derzeit 94 Haftbefehle gegen Rechtsextreme und Neonazis auf ihre Vollstreckung - deutlich mehr als noch Anfang des Jahres. Dies geht aus Antworten des Innenministeriums auf zwei parlamentarische Anfragen der Grünen im Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegen.

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München (dpa/lby) - In Bayern warten derzeit 94 Haftbefehle gegen Rechtsextreme und Neonazis auf ihre Vollstreckung - deutlich mehr als noch Anfang des Jahres. Dies geht aus Antworten des Innenministeriums auf zwei parlamentarische Anfragen der Grünen im Landtag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegen.

Demnach verteilen sich die offenen Haftbefehle auf 78 Tatverdächtige - gegen einzelne Gesuchte liegt also mehr als eine Anordnung vor. Ende vergangenen Jahres gab es bayernweit 77 nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 62 Personen.

Teilweise sind die gerichtlichen Verfügungen bereits mehrere Jahre alt - einer stammt gar aus 2008. Die Bandbreite der vorgeworfenen Delikte ist groß, sie reicht von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz über Unfallflucht, Körperverletzung, unerlaubten Waffenbesitz bis hin zu Mord.

„Es ist dringend erforderlich, den Fahndungsdruck in diesem Milieu zu erhöhen“, sagte die innenpolitische Sprecherin und Fraktionschefin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze. Deutschland habe mit Terror von rechts - zum Beispiel durch den NSU - bitterste Erfahrungen gemacht. „Auch das waren Rechtsterroristen, die 13 Jahre lang aus dem Untergrund agieren und fremdenfeindliche Morde verüben konnten. So etwas darf sich nicht wiederholen.“

Zu den beiden Haftbefehlen gegen Rechtsextreme wegen Mordes bzw. Mordversuchs wies das Innenministerium ergänzend darauf hin, dass der Haftbefehl wegen Mordes sich gegen eine Mann richte, der derzeit in der Slowakei in anderer Sache in Haft sitze. Der Haftbefehl wegen Mordversuchs bestehe gegen einen Mann, der einen Teil seiner Strafe abgesessen habe und dann nach Polen abgeschoben worden sei. In solchen Fällen bleibe der Haftbefehl in Kraft, dann könne man dem Mann bei einer Wiedereinreise die Reststrafe aufbrummen.

Der Sprecher des Ministeriums wies darauf hin, dass es in der Antwort auf die Anfragen um Straftaten von Rechtsextremen gehe, dass es dabei aber nicht nur um politisch motivierte Taten, sondern Straftaten jeder Art gehe. Zum Stichtagsvergleich sagte der Sprecher, solche Vergleiche seien nur bedingt aussagekräftig. Denn manche Haftbefehle könnten vollzogen werden, aber es kämen auch neue hinzu - insofern seien die Zahlen da immer im Fluss.

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