Mannheim:Spanischer Führerschein ersetzt nicht „Idiotentest“

Mannheim (dpa/lsw) - Nach einer Alkoholfahrt muss die Fahrtauglichkeit mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten ("Idiotentest") nachgewiesen werden - ein erneuerter spanischer Führerschein ist in Deutschland ohne diese Prüfung nicht gültig. Das teilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Freitag mit (Az. 10 S 1716/15).

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Mannheim (dpa/lsw) - Nach einer Alkoholfahrt muss die Fahrtauglichkeit mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten (Idiotentest) nachgewiesen werden - ein erneuerter spanischer Führerschein ist in Deutschland ohne diese Prüfung nicht gültig. Das teilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Freitag mit (Az. 10 S 1716/15).

Im vorliegendem Fall war einem deutschen Autofahrer 2009 vom Amtsgericht Karlsruhe-Durlach der spanische Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille entzogen worden. Der Mann lebt seit 1992 überwiegend in Spanien. Nach Ablauf der vom Amtsgericht verhängten Sperre wurde die Fahrerlaubnis in Spanien erneuert.

Der Mann sei davon ausgegangen, dass ein bestandener Gesundheitstest in Spanien wieder zur Fahrt in Deutschland berechtige. Dem widersprach aber das Gericht. Der Betreffende dürfe seine spanische Fahrerlaubnis erst nach einem medizinisch-psychologisches Gutachten in Deutschland wieder nutzen, entschied die Justiz. Das Gutachten soll demnach belegen, dass der Mann Alkoholkonsum und Autofahren ausreichend voneinander trennen könne.

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