Mannheim:Experten skeptisch nach Reform des Stalking-Paragrafen

Karlsruhe (dpa) - Die Reform des Paragrafen 238 zur leichteren Bestrafung von Stalkern und zum besserem Schutz der Opfer wird von Experten zwar begrüßt, die Anwendung aber noch skeptisch gesehen. Neu an dem Gesetz ist, dass schon das Handeln des Stalkers an sich strafbar sein kann - unabhängig davon, ob das Opfer deswegen sein Leben ändern muss oder nicht. Die Tatbestände, die Stalking strafbar machen, seien aber weiterhin nicht klar genug formuliert, sagte Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund (djb). Harald Dreßing vom Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) sagte: "Wichtig ist, dass Staatsanwälte und Richter die neuen Regelungen in der Praxis auch konsequent anwenden."

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Karlsruhe (dpa) - Die Reform des Paragrafen 238 zur leichteren Bestrafung von Stalkern und zum besserem Schutz der Opfer wird von Experten zwar begrüßt, die Anwendung aber noch skeptisch gesehen. Neu an dem Gesetz ist, dass schon das Handeln des Stalkers an sich strafbar sein kann - unabhängig davon, ob das Opfer deswegen sein Leben ändern muss oder nicht. Die Tatbestände, die Stalking strafbar machen, seien aber weiterhin nicht klar genug formuliert, sagte Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund (djb). Harald Dreßing vom Mannheimer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) sagte: Wichtig ist, dass Staatsanwälte und Richter die neuen Regelungen in der Praxis auch konsequent anwenden.

Auch der Opferschutzverband Weißer Ring sieht trotz der Verschärfung, die seit März greift, weiteren Handlungsbedarf. Geschäftsführerin Bianca Biwer forderte, uneinsichtige Stalker, die schon gegen Schutzmaßnahmen für Opfer verstoßen haben und deswegen verurteilt wurden, besser zu überwachen - beispielsweise mit elektronischen Fußfesseln.

Zahlen, ob Stalker seit der Reform öfter angezeigt oder verurteilt werden, gibt es laut Bundeskriminalamt noch nicht.

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