Mainz:Haftstrafen im Prozess um Geiselnahme in Sonnenstudio

Mainz (dpa) - Im Prozess um eine Geiselnahme in einem Mainzer Sonnenstudio ist der Hauptangeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mainz sprach den 32-Jährigen am Freitag auch der schweren Körperverletzung für schuldig. Der Mann aus Mainz hatte einen Mann im Dezember vergangenen Jahres in dem Studio mit einer Eisenstange geschlagen, nachdem dieser ihm gebeichtet hatte, dass er eine Affäre mit seiner Lebensgefährtin hat. Der Täter soll das Opfer unter dem Vorwand in das Studio gelockt haben, Schulden zurückzuzahlen. Nach früherer eigener Aussage wollte er nur mit seinem Gegenüber reden, habe dann aber die Fassung verloren.

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Mainz (dpa) - Im Prozess um eine Geiselnahme in einem Mainzer Sonnenstudio ist der Hauptangeklagte zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mainz sprach den 32-Jährigen am Freitag auch der schweren Körperverletzung für schuldig. Der Mann aus Mainz hatte einen Mann im Dezember vergangenen Jahres in dem Studio mit einer Eisenstange geschlagen, nachdem dieser ihm gebeichtet hatte, dass er eine Affäre mit seiner Lebensgefährtin hat. Der Täter soll das Opfer unter dem Vorwand in das Studio gelockt haben, Schulden zurückzuzahlen. Nach früherer eigener Aussage wollte er nur mit seinem Gegenüber reden, habe dann aber die Fassung verloren.

Ein 35 Jahre alter Mitangeklagter aus Wiesbaden, der das 31 Jahre alte Opfer gewürgt haben soll, erhielt eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein dritter Mann, der zufällig ins Studio gekommen war und sich dann zu einem schweren Raub hinreißen ließ, bekam zwei Jahre und neun Monate. Das Trio - alles türkische Staatsbürger - hatte sich in dem Prozess weitgehend geständig gezeigt. Die Männer hatten aber auch betont, dass sie dem Opfer nur Angst einjagen wollten.

Bei der Tat sei es um verletzte Ehre und die Durchsetzung von Macht gegangen, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Koch. Im Fall des Hauptangeklagten ordnete das Gericht neben der Haftstrafe wegen Alkohol- und Drogenproblemen die Unterbringung in einer Suchtklinik an.

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