Kassel:Schnelle Bewährung für Jakobs Mörder ist unwahrscheinlich

Kassel/Düsseldorf (dpa/lhe) - Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob wird nach Einschätzung des Rechtsexperten Udo Vetter voraussichtlich noch nicht so schnell auf freien Fuß kommen. "Es ist sicher kein Selbstläufer, dass er nach 15 Jahren rauskommt", sagte der Strafverteidiger der Deutschen Presse-Agentur. Bei dem vor 14 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilten Mann hatte das Landgericht Frankfurt die besondere Schwere der Schuld festgestellt. "Damit fällt eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren normalerweise weg", sagte Vetter, der auch Lehrbeauftragter an der Hochschule Düsseldorf ist. In der Praxis säßen solche Verurteilten in der Regel 18 Jahre im Gefängnis.

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Kassel/Düsseldorf (dpa/lhe) - Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob wird nach Einschätzung des Rechtsexperten Udo Vetter voraussichtlich noch nicht so schnell auf freien Fuß kommen. „Es ist sicher kein Selbstläufer, dass er nach 15 Jahren rauskommt“, sagte der Strafverteidiger der Deutschen Presse-Agentur. Bei dem vor 14 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilten Mann hatte das Landgericht Frankfurt die besondere Schwere der Schuld festgestellt. „Damit fällt eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren normalerweise weg“, sagte Vetter, der auch Lehrbeauftragter an der Hochschule Düsseldorf ist. In der Praxis säßen solche Verurteilten in der Regel 18 Jahre im Gefängnis.

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