Ingolstadt:Freund mit heißem Wasser tödlich verletzt: Psychiatrie

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Ingolstadt (dpa/lby) - Eine 57-Jährige, die ihren Partner absichtlich mit heißem Wasser übergossen und damit tödlich verletzt hat, kommt dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Überzeugung der Kammer am Landgericht Ingolstadt war die Frau zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Störung mit Eifersuchts- und Verfolgungswahn schuldunfähig. Das Gericht sprach sie daher am Montag vom Vorwurf des Mordes aus Eifersucht frei - es wertete die Tat letztlich als Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Ingolstadt (dpa/lby) - Eine 57-Jährige, die ihren Partner absichtlich mit heißem Wasser übergossen und damit tödlich verletzt hat, kommt dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Überzeugung der Kammer am Landgericht Ingolstadt war die Frau zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Störung mit Eifersuchts- und Verfolgungswahn schuldunfähig. Das Gericht sprach sie daher am Montag vom Vorwurf des Mordes aus Eifersucht frei - es wertete die Tat letztlich als Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Frau hatte ihren Freund im Oktober 2017 im Schlafzimmer mit dem heißen Wasser attackiert. Der Mann wurde großflächig verbrüht und starb einige Tage später an Multiorganversagen.

Zu Prozessbeginn vergangene Woche räumte die Frau die Tat ein. Sie habe ihrem Freund wegen einer angeblichen Affäre einen „Denkzettel“ verpassen wollen und nicht gedacht, dass er daran sterben könne, erklärte einer der beiden Verteidiger der 57-Jährigen. Die Frau bestätigte kurz die Richtigkeit dieser Erklärung und schwieg ansonsten zu den Vorwürfen.

Auch der psychiatrische Gutachter führte anschließend aus, dass die angebliche Affäre und die Eifersucht der Frau ein großes Thema im Leben des Paares gewesen seien. Der Mann habe sich deswegen auch eine Auszeit von der Beziehung nehmen wollen.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin war der Tötungsvorsatz für die Kammer abschließend nicht ausreichend feststellbar. Eine rechtsmedizinische Sachverständige und der behandelnde Arzt hätten im Prozess dargelegt, dass die Verbrühungen nicht zwangsläufig zum Tode hatten führen müssen. Der Tod ihres Lebensgefährten sei für die Frau aber zumindest vorhersehbar gewesen, teilte die Sprecherin weiter mit. Bei seinem Urteil habe sich das Gericht den überstimmenden Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der beiden Verteidiger angeschlossen.

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