Hof:Lebenslänglich für Giftmord aus Eifersucht

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Hof (dpa/lby) - Für einen Giftmord aus Eifersucht hat das Landgericht Hof eine 39 Jahre alte Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer folgte damit am Freitag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche aus Regensburg dem Lebensgefährten ihrer Freundin tödliches Gift ins Getränk gemischt hatte. Das Motiv: Sie war in ihre Freundin verliebt und hoffte auf eine Beziehung.

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Hof (dpa/lby) - Für einen Giftmord aus Eifersucht hat das Landgericht Hof eine 39 Jahre alte Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer folgte damit am Freitag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche aus Regensburg dem Lebensgefährten ihrer Freundin tödliches Gift ins Getränk gemischt hatte. Das Motiv: Sie war in ihre Freundin verliebt und hoffte auf eine Beziehung.

Die Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses am vergangenen Montag zwar eingeräumt, dass sie dem 64-Jährigen im Landkreis Wunsiedel das Frostschutzmittel Glykol ins Getränk gemixt hatte, eine Mordabsicht jedoch bestritten. Sie habe ihn nur für ein paar Tage außer Gefecht setzen wollen, um mit ihrer Freundin über ihre Gefühle sprechen zu können, schrieb sie in einer Erklärung, die ihr Anwalt vorgelesen hatte. Keinesfalls habe sie gewollt, dass er stirbt.

Sie habe sich im Internet über Gift informiert, aber nicht alles verstanden. Sie machte dafür eine angeborene Intelligenzminderung verantwortlich.

Nach der Tat im November 2017 klagte das Opfer über Übelkeit und Schwindel. Die Ärzte im Krankenhaus vermuteten zunächst einen Schlaganfall. Erst später stellten sie eine Vergiftung fest, doch sie konnten dem Mann nicht mehr helfen, er starb an Organversagen.

Im Prozess stellte sich durch verschiedene Zeugenaussagen auch heraus, dass die Angeklagte zwar um den kritischen Zustand des 64-Jährigen wusste - aber verschwieg, dass sie ihm Glykol gegeben hatte. Erst nach und nach räumte sie ein, was sie getan hatte. Doch dann war es bereits zu spät, um dem Mann medizinisch noch helfen zu können. Ein Gutachter stufte die Frau als voll schuldfähig ein.

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