Günzburg:Strafantrag wird zum Eigentor

Düsseldorf (dpa/lby) - Wer selbst mit Haftbefehl gesucht wird, sollte nicht allzu laut nach der Polizei rufen. Dies dürfte ein 28-jähriger Mann in Düsseldorf inzwischen auch begriffen haben. Er hatte - obwohl Bayerns Behörden nach ihm suchten - der dortigen Bundespolizei am Wochenende Strafantrag erstattet, wie eine Polizeisprecherin am Montag mitteilte. Drei Unbekannte hätten ihm in der Altstadt sein Handy geraubt, behauptete er.

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Düsseldorf (dpa/lby) - Wer selbst mit Haftbefehl gesucht wird, sollte nicht allzu laut nach der Polizei rufen. Dies dürfte ein 28-jähriger Mann in Düsseldorf inzwischen auch begriffen haben. Er hatte - obwohl Bayerns Behörden nach ihm suchten - der dortigen Bundespolizei am Wochenende Strafantrag erstattet, wie eine Polizeisprecherin am Montag mitteilte. Drei Unbekannte hätten ihm in der Altstadt sein Handy geraubt, behauptete er.

Dabei muss er wohl kurzzeitig vergessen haben, dass er selbst als Gewalttäter gesucht wurde. Die Justiz in Bayern hatte ihn zu 40 Tagen Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und das Amtsgericht im schwäbischen Günzburg hatte ihn zur Fahndung ausgeschrieben. Der Computer hatte es nicht vergessen, wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte. Der Strafantritt erfolgte umgehend.

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