Gießen:Revision im Mordfall Johanna eingelegt

Gießen (dpa/lhe) - Der Mordfall Johanna beschäftigt weiterhin die Justiz. Gegen das Urteil des Landgerichts Gießen sei Revision eingelegt worden, teilte ein Sprecher am Montag mit. Die Richter hatten vergangene Woche einen 42-Jährigen unter anderem wegen Mordes an dem Mädchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und nach dem Urteilsspruch angekündigt, die Entscheidung der Schwurgerichtskammer anfechten zu wollen. Nun muss der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe das Urteil überprüfen.

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Gießen (dpa/lhe) - Der Mordfall Johanna beschäftigt weiterhin die Justiz. Gegen das Urteil des Landgerichts Gießen sei Revision eingelegt worden, teilte ein Sprecher am Montag mit. Die Richter hatten vergangene Woche einen 42-Jährigen unter anderem wegen Mordes an dem Mädchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und nach dem Urteilsspruch angekündigt, die Entscheidung der Schwurgerichtskammer anfechten zu wollen. Nun muss der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe das Urteil überprüfen.

Der Angeklagte soll die damals acht Jahre alte Johanna im September 1999 aus Ranstadt (Wetteraukreis) entführt haben, um sich an ihr zu vergehen. Ob es zum Missbrauch kam, konnte das Landgericht zwar nicht sicher klären. Die Richter waren aber überzeugt, dass der Angeklagte Johanna tötete. Der 42-jährige Deutsche aus Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis) hatte die Entführung des Kindes eingeräumt, einen Missbrauch und Mord aber bestritten. Den Tod des Kindes stellte er als Unfall dar.

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