Gießen:170 Euro für Ausnüchtern in Polizeizelle ist rechtens

Gießen (dpa/lhe) - Den Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle darf die Polizei den Betroffenen in Rechnung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Montag entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Mannes ab, der sich geweigert hatte, rund 170 Euro für die "polizeiliche Unterkunft" inklusive Reinigung und Blutabnahmekosten zu bezahlen. Aus Sicht des Gerichts haben die Beamten diese Gebühr zurecht und im Einklang mit den zugrundeliegendenden Vorschriften erhoben, wie eine Justiz-Sprecherin erläuterte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Gießen (dpa/lhe) - Den Aufenthalt in einer Ausnüchterungszelle darf die Polizei den Betroffenen in Rechnung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen am Montag entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Mannes ab, der sich geweigert hatte, rund 170 Euro für die „polizeiliche Unterkunft“ inklusive Reinigung und Blutabnahmekosten zu bezahlen. Aus Sicht des Gerichts haben die Beamten diese Gebühr zurecht und im Einklang mit den zugrundeliegendenden Vorschriften erhoben, wie eine Justiz-Sprecherin erläuterte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

In dem konkreten Fall ging es um einen Polizeieinsatz im August 2017 im Kreis Gießen. Der Kläger sei damals betrunken gewesen und mit seinen Nachbarn in Streit geraten, berichtete die Sprecherin weiter. Die Polizei rückte an und nahm den Mann für einige Zeit in Gewahrsam. Das Gericht hatte noch einen ähnlichen Fall aus dem Kreis Marburg-Biedenkopf verhandeln wollen. Doch der Termin wurde aus Krankheitsgründen verschoben.

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