Gera:„Jungsturm“-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

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Vier Angeklagte und ihre Verteidiger stehen zu Prozessbeginn im Schwurgerichtssaal des Landgerichts. (Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Die vier im "Jungsturm"-Prozess angeklagten Fußball-Fans sollen nach der Forderung der Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen erhalten. Die Männer sollten...

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Gera (dpa/th) - Die vier im „Jungsturm“-Prozess angeklagten Fußball-Fans sollen nach der Forderung der Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen erhalten. Die Männer sollten für jeweils drei bis viereinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie Mitglieder einer kriminellen Vereinigung seien und als solche Gewalttaten verübt hätten, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Gera. Ausführlich begründete er, dass der sogenannte Jungsturm aus Sicht der Ermittler eine Gruppierung ist, die das Ziel hat, Straftaten zu begehen. „Die Essenz des Jungsturms ist Gewalt“, sagte er.

Anders als es für diesen Prozesstag geplant war, trugen die Verteidiger der Angeklagten ihre Plädoyers noch nicht vor. Sie hatten im Laufe des Prozesses argumentiert, der „Jungsturm“ sei nicht schwerpunktmäßig darauf ausgerichtet, Straftaten zu verüben.

Die Staatsanwaltschaft Gera sieht es als erwiesen an, dass die 21 bis 29 Jahre alten Angeklagten Mitglieder des Jungsturm sind - einer Gruppierung aus dem Umfeld des FC Rot-Weiß Erfurt, in der sich gewaltbereite und rechte Fußballfans gesammelt haben sollen. Als solche haben sie nach Überzeugung der Ermittler Übergriffe auf Fans des FC Carl Zeiss Jena etwa an den Bahnhöfen von Saalfeld und Gotha in den Jahren 2018 und 2019 verübt. Auch sollen sie sich mit anderen Hooligans zu Schlägereien verabredet haben.

Die Angeklagten haben die ihnen vorgeworfenen Taten teilweise eingeräumt. Allerdings ist die Beweislast gegen sie auch erdrückend. Die Polizei hatte gegen die Gruppierung umfangreich ermittelt. Unter anderem waren die Telefone von mutmaßlichen oder tatsächlichen „Jungsturm“-Mitgliedern und -Sympathisanten abgehört worden.

Durch die den Angeklagten vorgeworfenen Taten sei das friedliche Zusammenleben in Deutschland massiv beeinträchtigt worden, sagte der Staatsanwalt im Plädoyer. Wer gegen die Fans anderer Fußballclubs innerhalb der deutschen Gesellschaftsordnung „Krieg“ führe, erkläre dieser friedlichen Gesellschaftsordnung „selbst den Krieg“, sagte er. Die Feindschaft von Anhängern des Rot-Weiß Erfurt gegenüber solchen des Carl Zeiss Jena sei ebenso wie die Gewalt identitätsstiftend für den Jungsturm. Deshalb hätten die Männer auch die Menschenwürde der angegriffenen Jena-Fans verletzt. Die Überfallenen seien als „Repräsentanten einer verhassten Idee“ angriffen worden: der Hinwendung zum FC Carl Zeiss Jena.

Gleichzeitig erklärte der Staatsanwalt, die mutmaßliche Gesinnung der Angeklagten spiele für den Prozess keine Rolle, es gehe auch nicht um die Bestrafung von Fußball-Fans. „Es geht darum, ob man andere Menschen zusammenschlagen darf.“ Allerdings sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auch, dass die Männer in mindestens einem Fall gegnerische, mutmaßlich linke Hooligans aus Koblenz nachweislich als „Zecken“ beschimpft hätten, nachdem die von der „rechten Gruppe“ aus Erfurt besiegt worden seien.

Dass die Staatsanwaltschaft auch einen heute 21-jährigen Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt sehen möchte, stieß bei dessen Verteidigern auf Fassungslosigkeit. Wegen dieser Forderung sei man „aus allen Wolken gefallen“, sagte einer seiner zwei Anwälte nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Deshalb müsse der eigene Schlussvortrag noch angepasst werden. Ähnlich äußerten sich auch die Anwälte der drei anderen Angeklagten. Im Plädoyer des Staatsanwalts seien Dinge gesagt und behauptet worden, die sie noch näher prüfen und bewerten müssten.

© dpa-infocom, dpa:210223-99-562291/5

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