Gera (dpa/th) - Der gewaltvolle Tod der zehnjährigen Stephanie aus Weimar könnte ein Fall für den Bundesgerichtshof werden. Der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte 66-Jährige hat Revision gegen das Urteil des Landgericht Gera eingelegt. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag auf Anfrage. Das Gericht hatte den Mann für schuldig befunden, das Kind im August 1991 in Weimar entführt, es sexuell missbraucht und von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 rund 48 Meter in den Tod gestoßen zu haben. Der Beschuldigte hatte im Prozess vor dem Landgericht den Mordvorwurf zurückgewiesen.
Gera:Angeklagter im Fall Stephanie legt Revision ein
Gera (dpa/th) - Der gewaltvolle Tod der zehnjährigen Stephanie aus Weimar könnte ein Fall für den Bundesgerichtshof werden. Der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte 66-Jährige hat Revision gegen das Urteil des Landgericht Gera eingelegt. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag auf Anfrage. Das Gericht hatte den Mann für schuldig befunden, das Kind im August 1991 in Weimar entführt, es sexuell missbraucht und von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 rund 48 Meter in den Tod gestoßen zu haben. Der Beschuldigte hatte im Prozess vor dem Landgericht den Mordvorwurf zurückgewiesen.
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