Flensburg:24-Jähriger soll zuerst Polizistin angegriffen haben

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Flensburg (dpa/lno) - Neue Erkenntnisse nach der Messerattacke in einem Zug in Flensburg: Der getötete Angreifer soll nach Ermittlerangaben zuerst die uniformierte Polizistin attackiert haben. Das teilte die Polizei am Freitag mit. Demnach habe der Mann aus Eritrea die 22 Jahre alte Beamtin mit einem Küchenmesser angegriffen, als sie beim Halt in Flensburg zur Ausgangstür gehen wollte. Zunächst war die Polizei davon ausgegangen, dass die Beamtin einen Streit zwischen dem Tatverdächtigen und einem Mitreisenden aus Köln hatte schlichten wollen.

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Flensburg (dpa/lno) - Neue Erkenntnisse nach der Messerattacke in einem Zug in Flensburg: Der getötete Angreifer soll nach Ermittlerangaben zuerst die uniformierte Polizistin attackiert haben. Das teilte die Polizei am Freitag mit. Demnach habe der Mann aus Eritrea die 22 Jahre alte Beamtin mit einem Küchenmesser angegriffen, als sie beim Halt in Flensburg zur Ausgangstür gehen wollte. Zunächst war die Polizei davon ausgegangen, dass die Beamtin einen Streit zwischen dem Tatverdächtigen und einem Mitreisenden aus Köln hatte schlichten wollen.

Die Beamtin, die nicht dienstlich unterwegs war, aber ihre Uniform trug, hatte den Tatverdächtigen nach der Attacke am Mittwochabend mit ihrer Dienstwaffe erschossen. Ein 35 Jahre alter Mitreisender hatte ihre Hilferufe gehört und wollte ihr helfen. Er wurde von dem Angreifer ebenfalls schwer verletzt. Nach Angaben der Polizei sei es ihm noch gelungen, die beiden zu trennen. Er ging jedoch zu Boden, habe eine schwere Stichverletzung erlitten und sich den Arm gebrochen.

Der Auslöser, der zu dem Angriff auf die Polizeibeamtin führte, sei weiterhin unbekannt. „Für den konkreten Moment, in dem die Beamtin angegriffen wurde, gibt es keine Zeugen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt. Auch der 35-jährige Mitreisende konnte am Donnerstag vernommen werden. Er sei erst auf das Geschehen aufmerksam geworden, als die Polizistin um Hilfe rief.

Die betroffene Beamtin habe von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Gegen sie werde, wie in einem solchen Fall üblich, wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt, erklärte die Oberstaatsanwältin. Es werde geprüft, ob sich der Verdacht erhärtet, oder ob sie aus Notwehr gehandelt habe.

Nach den neuesten Erkenntnissen geht die Polizei nach wie vor nicht von einer terroristisch motivierten Tat aus. „Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Getöteten haben keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund ergeben“, hieß es. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Afrikaner nicht polizeibekannt. Es soll aber eine Auseinandersetzung mit einem Mitbewohner gegeben haben.

Die Obduktion vom Donnerstag konnte jedoch zweifelsfrei klären, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen eritreischen Staatsbürger handelt. Dieser war im September 2015 nach Deutschland eingereist und hatte eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Er wohnte in Nordrhein-Westfalen. Für ihr Eingreifen war die Beamtin parteiübergreifend gelobt worden.

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