Essen:Priester trotz Missbrauchs wieder in Seelsorge aktiv

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Der Fall eines wegen Missbrauchs vorbestraften Priesters, der in Bochum dennoch jahrelang in der Seelsorge aktiv war, soll untersucht werden. Ruhrbischof...

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Essen (dpa/lnw) - Der Fall eines wegen Missbrauchs vorbestraften Priesters, der in Bochum dennoch jahrelang in der Seelsorge aktiv war, soll untersucht werden. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck habe ein Institut in München damit beauftragt, den Fall wissenschaftlich aufzuarbeiten, sagte ein Bistumssprecher am Samstag auf Anfrage.

Die „WAZ“ (Samstagausgabe) hatte zuerst über die geplante Untersuchung berichtet. Hinweise auf weitere Missbrauchstaten des Priesters in seiner Zeit in Bochum gebe es aber nicht, hatte das Bistum bereits mitgeteilt.

Der Priester sei in den Ruhestand gewechselt und vom Erzbistum Köln ins Bistum Essen gezogen. Danach sei er ab 2002 weitere 13 Jahre lang in der Seelsorge einer Gemeinde in Bochum-Wattenscheid aktiv gewesen. Damit habe er auch Kontakt zu Kindern bekommen, obwohl das Bistum Essen aus dem Erzbistum Köln gewarnt und auf die Vergangenheit des Mannes hingewiesen worden sei.

Das Bistum Essen habe 2002 ein fachärztliches Gutachten eingeholt, wonach von dem Mann keine Gefahr mehr ausgehe. Ruhrbischof Overbeck räumte einen „unverantwortlichen Umgang mit Missbrauchstätern in den eigenen Reihen“ ein.

In der Vergangenheit habe die katholische Kirche die Schwere des Verbrechens Kindesmissbrauch nicht genügend anerkannt. „Ja, es ist bagatellisiert worden. Die Opfer standen wenig bis gar nicht im Zentrum“, sagte Overbeck der Zeitung. Heute würde ein Priester, der wegen sexuellen Missbrauchs auffällig geworden ist, nicht mehr eingesetzt: „Ein mehrfach verurteilter Missbrauchstäter darf nicht mehr in der Seelsorge tätig werden.“

Overbeck hatte bereits vor einer Woche „verheerende Fehler seitens des Bistums Essen“ eingeräumt und die betroffene Gemeinde um Entschuldigung gebeten. Die Personalverantwortlichen hätten damals zwar die Gemeindeleitung in Wattenscheid über die Vergangenheit des Priesters informiert, diesem die Ausübung priesterlicher Dienste aber nicht verboten. Der Priester sei in den 1970er und 1980er Jahren zweimal wegen sexueller Straftaten an Minderjährigen verurteilt worden.

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