Kriminalität - Dessau-Roßlau:Vergewaltigung einer Neunjährigen: 6 Jahre Haft gefordert

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Im Prozess um den Missbrauch eines neun Jahre alten Mädchens in Roßlau hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für den Angeklagten eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Der Verteidiger des Mannes beantragte fünf Jahre Haft für seinen Mandanten. Der Angeklagte hatte gestanden, die Neunjährige am 9. Juni von einer Bank aus beobachtet zu haben, wie sie mit einem Teddy zum Spielen auf die Elbwiesen gehen wollte, er sei ihr gefolgt und habe sie dort vergewaltigt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Im Prozess um den Missbrauch eines neun Jahre alten Mädchens in Roßlau hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für den Angeklagten eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Der Verteidiger des Mannes beantragte fünf Jahre Haft für seinen Mandanten. Der Angeklagte hatte gestanden, die Neunjährige am 9. Juni von einer Bank aus beobachtet zu haben, wie sie mit einem Teddy zum Spielen auf die Elbwiesen gehen wollte, er sei ihr gefolgt und habe sie dort vergewaltigt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte die "Dreistigkeit" des Angeklagten. Er habe sich im öffentlichen Raum ein nicht einmal zehnjähriges Kind gegriffen, um seinen eigenen sexuellen Trieb zu befriedigen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass er ihr den Mund zuhielt und sie am Hals würgte. Seine DNA-Spuren seien am Mädchen und an ihrer Kleidung gefunden worden.

Für die Staatsanwaltschaft sind die Straftatbestände des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der schweren Vergewaltigung und der vorsätzlichen Körperverletzung erwiesen. Zudem habe der Mann gegen das Waffengesetz verstoßen, weil er ein Butterflymesser dabei hatte. Das Mädchen trage massive psychische Folgen davon, es habe Angstzustände, Schlafstörungen und einen Waschzwang. Es traue sich nicht mehr aus dem Haus.

Der Nebenklageanwalt, der die Familie des Mädchens vertritt, forderte acht Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten. Dieser sei völlig empathielos. Er habe das Mädchen - getrieben von seiner eigenen Lust - zum Objekt degradiert.

Das Gericht will das Urteil am Dienstag, um 12.30 Uhr, verkünden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: