Cottbus:Zwei Männer getötet: Urteil rechtskräftig

Karlsruhe/Cottbus (dpa/bb) - Das Urteil gegen einen Mann, der in Südbrandenburg und Berlin zwei Männer getötet hat, ist rechtskräftig. Die Revision des Verurteilten sei vom 5. Strafsenat als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Montag mit. Der damals 35-jährige Mann aus Lettland war im April 2018 vom Landgericht Cottbus wegen Mordes an einem Drogenverkäufer in Berlin und Totschlags eines Bekannten in Finsterwalde (Elbe-Elster) zu 14 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

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Karlsruhe/Cottbus (dpa/bb) - Das Urteil gegen einen Mann, der in Südbrandenburg und Berlin zwei Männer getötet hat, ist rechtskräftig. Die Revision des Verurteilten sei vom 5. Strafsenat als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Montag mit. Der damals 35-jährige Mann aus Lettland war im April 2018 vom Landgericht Cottbus wegen Mordes an einem Drogenverkäufer in Berlin und Totschlags eines Bekannten in Finsterwalde (Elbe-Elster) zu 14 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Laut Urteil hatte der Mann Ende Januar 2017 zunächst in Finsterwalde im Streit einen 65-jährigen Bekannten tödlich verletzt. Danach stahl er den Geldbeutel und das Auto des Opfers und fuhr nach Berlin. Dort ermordete er den Angaben zufolge einen Drogenverkäufer, um an Rauschmittel zu gelangen.

Der damals 35-Jährige hatte vor Gericht in einem Teilgeständnis zugegeben, den Bekannten zusammengeschlagen zu haben. Den Mord in Berlin stritt er dagegen ab. In ihrem Urteil hatten die Richter neben dem Teilgeständnis auch als strafmildernd berücksichtigt, dass der Mann zum Tatzeitpunkt drogenabhängig war. Allerdings ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung des Mannes nach der Haft an, da er einen Hang zu Straftaten habe, die andere Menschen schädigten.

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