Cottbus:Revision nach Urteil wegen Totschlags und Mordes eingelegt

Cottbus (dpa/bb) - Ein vom Landgericht Cottbus wegen Totschlags und Mordes verurteilter 35-Jähriger hat ebenso wie ein Nebenkläger Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Das erklärte das Landgericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der drogenabhängige 35-Jährige war am Montag zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden.

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Cottbus (dpa/bb) - Ein vom Landgericht Cottbus wegen Totschlags und Mordes verurteilter 35-Jähriger hat ebenso wie ein Nebenkläger Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Das erklärte das Landgericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der drogenabhängige 35-Jährige war am Montag zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Lettland stammende Mann Ende Januar 2017 einen 65 Jahre alten Bekannten in dessen Wohnung in Finsterwalde (Elbe-Elster) attackiert hat. Das Opfer starb an seinen Verletzungen. In diesem Fall geht das Gericht von Totschlag aus. Zwei Tage später tötete der Mann in Berlin einen Drogenverkäufer, um an Rauschmittel zu gelangen. Die Richter stuften diesen Fall als Mord ein.

Der Verurteilte hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, den 65-Jährigen zusammengeschlagen zu haben. Mit dem Tod des Drogenverkäufers will er nichts zu tun gehabt haben. Die Verteidigung hatte im Fall des getöteten Rentners eine Höchststrafe von fünf Jahren gefordert und in dem anderen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft wollte lebenslange Haft.

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