Braunschweig:Verdächtigter auf körperliche Merkmale untersucht

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Blumen stehen vor einem Bild, das die verschwundene Madeleine McCann auf einem Foto zeigt. (Foto: Luis Forra/LUSA/epa/dpa/Archivbild)

In den Ermittlungen gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigten ist ein weiterer Schritt abgeschlossen. Bei dem Beschuldigten sei eine erkennungsdienstliche...

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Braunschweig (dpa) - In den Ermittlungen gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigten ist ein weiterer Schritt abgeschlossen. Bei dem Beschuldigten sei eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt worden, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Bei einer solchen Maßnahme werden im Wesentlichen Fotos gemacht und mögliche besondere Merkmale wie Narben, Tätowierungen oder Muttermale erfasst, erläuterte der Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörde.

Vor wenigen Wochen hatte die „Bild“ über die Zustimmung des 45-Jährigen zu einer entsprechenden Untersuchung berichtet. Die Fotos und gewonnenen Infos sollen unter anderem mit Täterbeschreibungen durch Zeugen abgeglichen werden, wie Staatsanwalt Wolters sagte. Der Deutsche steht nicht nur im Fall des britischen Mädchens Madeleine McCann, das 2007 in Portugal verschwand, im Fokus. Gegen Christian B. wird auch wegen weiterer Sexualstraftaten ermittelt, darunter zwei Missbrauchsfälle und drei Vergewaltigungsvorwürfe.

Derzeit sitzt der 45-Jährige in Oldenburg eine mehrjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz ab, wo rund anderthalb Jahre später die damals dreijährige Maddie aus einer Apartment-Anlage verschwand. Mit Blick auf die mutmaßlichen Sexualstraftaten läuft derzeit noch eine Einlassungsfrist, in der sich der Verteidiger zu den Vorwürfen äußern kann, wie Staatsanwalt Wolters sagte. Danach folgen möglicherweise Nachermittlungen, bevor über eine Anklage entschieden werden kann.

Der Verteidiger des Verdächtigten, Friedrich Fülscher, sagte der dpa, dass ihm das Ergebnis der erkennungsdienstlichen Behandlung noch nicht vorliege. Daher könne er sich nicht zu der Ermittlungsmaßnahme äußern. Insgesamt gibt es noch keine Stellungnahme von der Verteidigung zu den verschiedenen Vorwürfen gegen Christian B..

© dpa-infocom, dpa:220708-99-955122/3

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