Münster:Marx: Unterschiedliche Regelungen in Kommunionsfrage denkbar

Münster (dpa) - Der Kommunionsstreit zwischen den deutschen Bischöfen könnte darauf hinauslaufen, dass Bistümer eine unterschiedliche Praxis dazu handhaben. Auf die Frage, ob eine Regelung vorstellbar sei, die nicht in allen Bistümern gelte, antwortete der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, am Samstag beim Katholikentag in Münster: "Ja, das ist ja jetzt schon der Fall. Wir können ja als Bischofskonferenz keine gesetzgebenden Maßnahmen ergreifen für die einzelnen Bistümer. Gesetzgeber im Bistum ist immer der einzelne Bischof. Insofern ist das nichts Neues, das ist selbstverständlich für alle Handreichungen, Überlegungen, die wir machen. (...) Die Bischofskonferenz hat keine Anweisungskompetenz für die Bistümer." Natürlich wolle man aber möglichst große Einmütigkeit erreichen, sagte Marx. "Alle müssen aufeinander zugehen."

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Münster (dpa) - Der Kommunionsstreit zwischen den deutschen Bischöfen könnte darauf hinauslaufen, dass Bistümer eine unterschiedliche Praxis dazu handhaben. Auf die Frage, ob eine Regelung vorstellbar sei, die nicht in allen Bistümern gelte, antwortete der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, am Samstag beim Katholikentag in Münster: „Ja, das ist ja jetzt schon der Fall. Wir können ja als Bischofskonferenz keine gesetzgebenden Maßnahmen ergreifen für die einzelnen Bistümer. Gesetzgeber im Bistum ist immer der einzelne Bischof. Insofern ist das nichts Neues, das ist selbstverständlich für alle Handreichungen, Überlegungen, die wir machen. (...) Die Bischofskonferenz hat keine Anweisungskompetenz für die Bistümer.“ Natürlich wolle man aber möglichst große Einmütigkeit erreichen, sagte Marx. „Alle müssen aufeinander zugehen.“

Die Bischofskonferenz hatte mit Drei-Viertel-Mehrheit dafür gestimmt, protestantische Ehepartner in Einzelfällen zur Kommunion zuzulassen. Dagegen hatten sieben konservative Bischöfe beim Vatikan interveniert. Papst Franziskus rief die deutschen Bischöfe daraufhin auf, „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“.

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