Kirche - Lübeck:Landessynode: Öffnung für nichtkirchliche Mitarbeiter

Lübeck-Travemünde (dpa/lno) - Die Nordkirche will künftig auch mehr nichtkirchliche Mitarbeiter einstellen. Die Landessynode beschloss am Freitag in Travemünde entsprechende Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht, die noch bis zum Jahresende in Kraft treten werden. Gerade im Bereich der Pflege gelte es, angemessen auf den Fachkräftemangel zu reagieren, sagte Henning von Wedel, Mitglied der Ersten Kirchenleitung.

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Lübeck-Travemünde (dpa/lno) - Die Nordkirche will künftig auch mehr nichtkirchliche Mitarbeiter einstellen. Die Landessynode beschloss am Freitag in Travemünde entsprechende Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht, die noch bis zum Jahresende in Kraft treten werden. Gerade im Bereich der Pflege gelte es, angemessen auf den Fachkräftemangel zu reagieren, sagte Henning von Wedel, Mitglied der Ersten Kirchenleitung.

"Bislang galt der Grundsatz, dass in der Nordkirche nur Arbeitnehmer mit einer Kirchenzugehörigkeit beschäftigt werden können", erläuterte Wedel. Es bleibe Aufgabe kirchlicher Arbeitgeber, für eine "evangelische Prägung" zu sorgen. Von nichtkirchlichen Mitarbeitern erwarte man "ein loyales Verhalten, das die evangelische Identität der Dienststelle achtet".

Die Pflicht zur Zugehörigkeit einer Mitgliedskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche (EKD) gilt weiterhin uneingeschränkt für Mitarbeiter in den Bereichen Verkündigung, Seelsorge und kirchlicher Unterricht. Für die Arbeit anderer Berufsgruppen reicht die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört - etwa die katholische Kirche, Alt-Katholiken, orthodoxe Kirchen oder Mennoniten. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Dienststellenleiter, kirchliche Bildungseinrichtungen, Küster und Kirchenmusiker.

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