Weimar:OVG kritisiert nach Neonazi-Konzert „Schelte“ gegen Gerichte

Weimar (dpa/th) - Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Weimar hat Kritik an der Entscheidung, ein Verbot des Neonazi-Festivals in Themar zu kippen, entschieden zurückgewiesen. Kritik sei für eine lebendige Demokratie und einen funktionierenden Rechtsstaat existenziell, hieß es in einer Stellungnahme des OVG-Präsidenten Klaus Hinkel vom Mittwoch.

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Weimar (dpa/th) - Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Weimar hat Kritik an der Entscheidung, ein Verbot des Neonazi-Festivals in Themar zu kippen, entschieden zurückgewiesen. Kritik sei für eine lebendige Demokratie und einen funktionierenden Rechtsstaat existenziell, hieß es in einer Stellungnahme des OVG-Präsidenten Klaus Hinkel vom Mittwoch.

Ihr müsse aber widersprochen werden, wenn sie in der Sache unberechtigt und in der Form nicht akzeptabel sei - so wie die „öffentliche Schelte“ nach den Entscheidungen, das Rechtsrock-Konzert in der südthüringischen Kleinstadt nicht zu verbieten.

Bei dem Neonazi-Festival in Themar im Kreis Hildburghausen waren am 8. und 9. Juni mehr als 2200 Besucher aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum angereist. Zuvor waren Bemühungen des Kreises, die Veranstaltung zu verbieten oder mit harten Auflagen zu belegen, vor mehreren Gerichten gescheitert. An den Entscheidungen der Richter hatte es scharfe Kritik gegeben - auch aus den Reihen von Landespolitikern.

„Wer Entscheidungen der Verwaltungsgerichte als töricht oder Richterinnen und Richter als auf dem rechten Auge getrübte Angsthasen bezeichnet, erweist dem Rechtsstaat einen Bärendienst“, hieß es in der Stellungnahme des OVG.

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