Justiz:Keine Unterlagen der Klimastiftung für den Rechtsausschuss

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Das Klingelschild der Stiftung Klima- und Umweltschutz am Eingang eines Wohn- und Geschäftshauses. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Der Streit zwischen Landtagsausschüssen und der Klimastiftung MV um die Herausgabe von Unterlagen geht weiter. Die Jahresabrechnung 2022 der Stiftung bekommt der Rechtsausschuss erst einmal nicht - trotz eines Etappensiegs vor dem Verwaltungsgericht.

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Schwerin (dpa/mv) - Die Mitglieder des Rechtsausschusses des Landtags können weiterhin nicht die Jahresabrechnung 2022 der umstrittenen Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern einsehen. Zwar hat das Verwaltungsgericht Schwerin am Mittwoch einen Eilantrag der Stiftung abgewiesen, die dagegen ist, dass das Justizministerium die Unterlagen an den Ausschuss weitergibt. Doch schon am Tag darauf kündigte die Stiftung an, dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Daraufhin teilte das Justizministerium mit, den rechtskräftigen Abschluss des Gerichtsverfahrens abwarten zu wollen, ehe es Unterlagen dem Ausschuss zur Verfügung stellt.

Die Richter des Verwaltungsgerichts argumentierten am Mittwoch, dass Daten, die dem Justizministerium als zuständiger Stiftungsaufsicht bereits übermittelt wurden, an den Rechtsausschuss des Landtags weitergereicht werden müssten. Nach Auffassung des Gerichts ist nicht davon auszugehen, dass die Weitergabe der Unterlagen die Stiftung in ihren Rechten verletzt.

Die Mehrheit eines Ausschusses könne laut Landesverfassung zur Kontrolle der Regierung die Vorlage von Akten verlangen. Die geforderte Vorlage der Jahresabrechnung für 2022 betreffe die vom Justizministerium ausgeübte Stiftungsaufsicht. Es sei daher davon auszugehen, dass diese Aktenvorlage der Kontrolle der Regierung diene, begründeten die Richter.

Stiftungschef Erwin Sellering (SPD) meint hingegen, dass es dem Ausschuss gar nicht um eine Kontrolle der Stiftungsaufsicht gehe, sondern ausschließlich um die Unterlagen der Klimastiftung. Er äußerte den Verdacht, dass es bei der Einsicht in die Stiftungsakten darum gehen solle, „ob sich darin Umstände finden lassen, aus denen man politisch etwas machen kann, um der Stiftung zu schaden“.

Zwischen Ausschüssen des Landtags und dem Vorstand der Stiftung gibt es immer wieder Auseinandersetzungen um die Herausgabe von Stiftungsunterlagen. Die Abgeordneten dringen auf Aufklärung, welche Mittel die Stiftung wofür bei der Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 einsetzte. Außerdem wollen sie klären, ob die Politik auf die Geschäfte der Stiftung Einfluss genommen hat.

Oppositionspolitiker des Landtags begrüßten die Verwaltungsgerichtsentscheidung vom Mittwoch. „Es ist natürlich das gute Recht des Stiftungsvorstands, Gerichte zu bemühen, um die Daten der umstrittenen Klimaschutzstiftung geheim zu halten. Klug war es aber nicht“, erklärte der Fraktionsvorsitzende René Domke am Donnerstag. „Seit der beharrlichen Weigerung schossen die Spekulationen wie Pilze aus dem Boden, was der Stiftungsvorstand vor dem Parlament und dessen Rechtsausschuss verbergen möchte.“

Die Grünen-Politikerin Constanze Oehlrich erklärte, das Gericht habe die Rechte des Parlaments gestärkt. „Das ist ein wichtiges Signal“, erklärte sie. Die Papiere seien sehr wichtig: „Der Jahresbericht 2022 der Klimastiftung wird Aufschluss darüber geben, welche Geschäfte mit russischem Geld getätigt wurden im ersten Jahr von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine.“

Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, erhofft sich wichtige Informationen aus dem Jahresbericht 2022. „Nach wie vor ist nicht geklärt, wer in welchem Umfang persönlich vom Fertigbau der Pipeline profitiert hat“, sagte er. „Da die Stiftung quasi als Generalunternehmer agiert hat, sind die Geschäftsberichte an der Stelle sehr aufschlussreich.“

© dpa-infocom, dpa:230824-99-943751/3

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