Saarlouis:Gericht stoppt Quadratmeter-Regeln für Lebensmittelhändler

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. (Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild)

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Quadratmeter-Regelung für den Lebensmittel-Einzelhandel vorläufig gestoppt. Auf Antrag eines...

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Saarlouis (dpa/lrs) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Quadratmeter-Regelung für den Lebensmittel-Einzelhandel vorläufig gestoppt. Auf Antrag eines Lebensmittel-Einzelhändlers wurde die entsprechende Vorschrift der Corona-Verordnung teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie die Justiz in Saarlouis am Freitag mitteilte. Die Quadratmeter-Regelung verstoße gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen, hieß es. Zudem sei zweifelhaft, ob die Regelung für Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nötig sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Betreiber eines Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebes hatte sich gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung gewandt. Dort heißt es, dass auf einer „dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche“ von bis zu 800 Quadratmeter nur ein Mensch pro 10 Quadratmeter Zutritt habe. Ab einer Fläche von 800 Quadratmeter sei es ein Mensch pro 20 Quadratmeter. Es bleibe unklar, was mit dem Begriff „dem Publikumsverkehr zugänglich“ gemeint sei, kritisierte der Betreiber.

Das Oberverwaltungsgericht merkte in seiner Entscheidung an, es sei nicht nachvollziehbar, dass für kleine Betriebe eine Kundenbegrenzung mittels Zehn-Quadratmeter-Regel ausreichend sei, während gleichzeitig für größere Betriebe die Zutrittsbeschränkungen strenger seien.

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