Potsdam/Berlin (dpa) - Die Wahl von Sabine Schudoma zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist rechtmäßig. Die Stelle kann somit nach mehr als drei Jahren Vakanz endlich besetzt werden. Die Auswahlentscheidung sei nicht zu beanstanden, teilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Berlin mit. Ein Mitbewerber um den Posten hatte mit dem Eilantrag versucht, Schudomas Ernennung zu verhindern und war damit schon vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht stellte bei der Auswahlentscheidung ebenfalls keine Verstöße fest und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun (OVG 4 S 17.17).
Potsdam:Wahl der Präsidentin am Landessozialgericht rechtmäßig
Potsdam/Berlin (dpa) - Die Wahl von Sabine Schudoma zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ist rechtmäßig. Die Stelle kann somit nach mehr als drei Jahren Vakanz endlich besetzt werden. Die Auswahlentscheidung sei nicht zu beanstanden, teilte das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Berlin mit. Ein Mitbewerber um den Posten hatte mit dem Eilantrag versucht, Schudomas Ernennung zu verhindern und war damit schon vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht stellte bei der Auswahlentscheidung ebenfalls keine Verstöße fest und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun (OVG 4 S 17.17).
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